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Besuch einer Veranstaltung im Krankenstand wegen Depressionen - Entlassung unberechtigt

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6863/7/2023 Heft 6863 v. 30.8.2023

AngG: § 27 Z 1

Ein Arbeitnehmer darf im Krankenstand weder gegen ärztliche Anordnungen verstoßen noch die nach der allgemeinen Lebenserfahrung üblichen Verhaltensweisen betont und offenkundig verletzen. Wesentlich ist aber stets, ob das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorwerfbar ist.

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