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ÖGK-Info zur Berechnung des Ausfallsentgelts

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6862/2/2023 Heft 6862 v. 23.8.2023

Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Dienstnehmer bei berechtigten Abwesenheiten (zB Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung) Anspruch auf jenes Entgelt hat, das er erhalten hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte. Was bei der Berechnung dieser Nichtleistungslöhne zu beachten ist, erläutert die ÖGK in der Juni-Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice Nr. 2/Juni 2023.

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