Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Dienstnehmer bei berechtigten Abwesenheiten (zB Urlaub, Krankenstand, Pflegefreistellung) Anspruch auf jenes Entgelt hat, das er erhalten hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte. Was bei der Berechnung dieser Nichtleistungslöhne zu beachten ist, erläutert die ÖGK in der Juni-Ausgabe ihres Dienstgeber-Magazins DGservice Nr. 2/Juni 2023.