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Automatisches Probemonat nach dem KV-Wiener Stadtwerke

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6861/10/2023 Heft 6861 v. 17.8.2023

KV-Wiener Stadtwerke: § 5 Abs 2

OLG Wien 24. 11. 2022, 10 Ra 58/22f

Gemäß § 5 Abs 2 des Kollektivvertrages der Wiener Stadtwerke gilt der "erste Arbeitsmonat" als Probemonat, soweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Probezeit nicht ausschließen oder kürzer vereinbaren. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von jeder Vertragspartei jederzeit gelöst werden.

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