KV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: § 3 B 1
OLG Wien 23. 2. 2023, 10 Ra 1/23z
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Unterhaltsreiniger beschäftigt, das Dienstverhältnis unterlag dem KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger. Der Kläger begehrte Ansprüche, die sich ua aus einer Vorarbeiterzulage und einer Zulage für besonders ekelerregende Arbeiten (Reinigen von Zugstoiletten) zusammensetzten.