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Anhebung der Strafdrohung bei Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6860/12/2023 Heft 6860 v. 9.8.2023

BGBl I 2023/99, ausgegeben am 20. 7. 2023

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert werden

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