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Neuregelung der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6859/9/2023 Heft 6859 v. 2.8.2023

BGBl I 2023/84, ausgegeben am 19. 7. 2023
➜ zum Initiativantrag 3415/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6852/17/2023

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Notwendigkeit der Neuregelung

Liegt weder ein besonderer Sachverhalt noch die Zugehörigkeit des Drittstaatsangehörigen zu einer bestimmten Personengruppe nach § 4 Abs 3 Z 5 bis 14 AuslBG vor (zB Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung als Schüler oder Student, Betriebsentsandter iSd § 18 AuslBG, Anspruchsberechtigter auf Arbeitslosenversicherungsleistungen, Saisonarbeiter, Erntehelfer oder Künstler), durften Beschäftigungsbewilligungen für Nicht-EU-Bürger, die keine Rot-Weiß-Rot-Karte oder einen anderen mit einer Beschäftigungsbewilligung verbundenen Aufenthaltstitel besitzen, bislang nach § 4 Abs 3 Z 1 AuslBG bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Regionalbeirat des Arbeitsmarktservice "die Erteilung einhellig befürwortet". Diese Bestimmung wurde vom Verfassungsgerichtshof allerdings mit der Begründung als verfassungswidrig aufgehoben, dass die zuständige Behörde dadurch keine eigenständige Beurteilung der gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen kann, sondern an die Zustimmung eines nichtbehördlichen Organs gebunden ist (VfGH 14. 12. 2021, G 232/2021, ARD 6794/6/2022).

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