Der Betriebsinhaber muss den Betriebsratsvorsitzenden von der Absicht, einen Arbeitnehmer zu kündigen, informieren. Der Betriebsrat hat dann eine Woche Zeit, eine möglichst klar formulierte Stellungnahme abzugeben, von der - je nach Art der Stellungnahme (Widerspruch, Zustimmung, keine Erklärung) - unterschiedliche Rechtsfolgen abhängen. Im Rahmen des folgenden Beitrages wird eingangs erörtert, wie eine rechtmäßige Stellungnahme des Betriebsrates zustande kommt und ob der Arbeitgeber auf die Stellungnahme des Betriebsrates vertrauen kann. Anschließend wird aufgezeigt, welche Auswirkung die Art der Stellungnahme des Betriebsrates hat und weshalb eine klare Formulierung der Stellungnahme wichtig ist.