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Weisung an einen zum Abteilungsvorstand bestellten Vertragslehrer hinsichtlich Anwesenheitspflicht

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6849/12/2023 Heft 6849 v. 17.5.2023

VBG: § 5a, § 45a Abs 1

Wird ein Vertragslehrer zum Abteilungsvorstand bestellt, so ist die an ihn erteilte Weisung, sich an 5 Tagen in der Woche während der pädagogischen Kernzeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr in der Schule aufzuhalten, vom Gesetz gedeckt. Abteilungsvorstände müssen nämlich nach § 45a

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