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Internat im Ausland - keine Familienbeihilfe

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6848/16/2023 Heft 6848 v. 10.5.2023

FLAG: § 2 Abs 2 und Abs 5

VwGH 31. 1. 2023, Ra 2020/16/0124

Hält sich der Sohn - für Zwecke der Berufsausbildung - zum Großteil in einem Internat eines höheren theologischen Instituts in Belgien auf, so besteht - mangels Haushaltszugehörigkeit - kein Anspruch der Eltern auf Familienbeihilfe, wenn eine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten (Schulgeld) durch die Eltern nicht nachgewiesen und nicht einmal glaubhaft gemacht wird (vgl § 2 Abs 2 zweiter Satz FLAG). Die Rückforderung der bereits ausgezahlten Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages erweist sich somit als rechtmäßig.

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