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Behinderung - Anspruch auf Familienbeihilfe

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6848/13/2023 Heft 6848 v. 10.5.2023

FLAG: § 2 Abs 1 lit c

VwGH 28. 4. 2021, Ra 2018/16/0022

Gemäß § 2 Abs 1 lit c des FLAG haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

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