ASVG: § 143 Abs 6
OGH 13. 12. 2022, 10 ObS 56/22s
Die Österreichische Gesundheitskasse richtete wegen vermehrter Krankenstände in zeitlichem Zusammenhang mit AMS-Terminen ein Schreiben an den Kläger mit der Aufforderung, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einer Krankenstandskontrolle zur ÖGK zu begeben. Der Kläger brachte daraufhin eine Klage ein, dass die ÖGK im Falle der Krankmeldung Krankengeld ohne die Bedingung einer genaueren Überprüfung durch einen ÖGK-Kontrollarzt auszubezahlen habe. Beide Vorinstanzen wiesen die Klage ab, da es sich bei dem Aufforderungsschreiben der ÖGK nicht um einen anfechtbaren Bescheid handle und somit der Rechtsweg unzulässig sei. Der OGH bestätigte nun diese Rechtsansicht: