Die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses ist die zweiseitige Beendigungsart des Dienstverhältnisses und kann Instrument zur pragmatischen Lösung des Rechtsbandes zwischen den Dienstvertragsparteien sein. Dieser zweiteilige Beitrag widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen der inhaltlichen Gestaltung einvernehmlicher Beendigungen. Dabei orientiert sich der Beitrag an der möglichen Gliederung einer Auflösungsvereinbarung.