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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6848/2/2023 Heft 6848 v. 10.5.2023

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2023 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:

Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2023, BGBl II 2023/99)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2023/100)

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