Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2023 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter erlassen:
Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren (gilt bereits ab 1. 4. 2023, BGBl II 2023/99)Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2023/100)