GSVG: § 2 Abs 1 Z 4
VwGH 1. 12. 2022, Ro 2021/08/0009
Der Revisionswerber hält 75 % der Gesellschaftsanteile der P GmbH. Er war zunächst Geschäftsführer dieses Unternehmens und aufgrund dessen nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG pflichtversichert. Im Dezember 2017 wurde er im Firmenbuch als Geschäftsführer gelöscht und gleichzeitig als Prokurist der P GmbH eingetragen. In dieser Funktion wurde der Revisionswerber in der Folge für die P GmbH tätig. Im Einkommensteuerbescheid des Revisionswerbers für das Jahr 2018 wurden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in der Höhe von € 275.853,22 ausgewiesen.