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Pflichtversicherung eines Prokuristen nach dem GSVG

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6846/13/2023 Heft 6846 v. 26.4.2023

GSVG: § 2 Abs 1 Z 4

VwGH 1. 12. 2022, Ro 2021/08/0009

Der Revisionswerber hält 75 % der Gesellschaftsanteile der P GmbH. Er war zunächst Geschäftsführer dieses Unternehmens und aufgrund dessen nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG pflichtversichert. Im Dezember 2017 wurde er im Firmenbuch als Geschäftsführer gelöscht und gleichzeitig als Prokurist der P GmbH eingetragen. In dieser Funktion wurde der Revisionswerber in der Folge für die P GmbH tätig. Im Einkommensteuerbescheid des Revisionswerbers für das Jahr 2018 wurden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in der Höhe von € 275.853,22 ausgewiesen.

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