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Unwirksame Stellungnahme des BR-Vorsitzenden sofort nach Verständigung von Kündigungsabsicht

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6846/11/2023 Heft 6846 v. 26.4.2023

ArbVG: § 105 Abs 1

OLG Wien 25. 1. 2023, 7 Ra 59/22f

Der Arbeitgeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung des Betriebsrats anzustellen, wenn ihm nicht bekannt war oder hätte sein müssen, dass die Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden beschlussmäßig nicht gedeckt ist. Letzteres ist bei einem mehrköpfigen Betriebsrat etwa dann der Fall, wenn - zumal eine Beschlussfassung des Betriebsrats gleichsam auf Vorrat grundsätzlich nicht zulässig ist - bereits zeitbedingt eine Beschlussfassung des Betriebsrats nicht erfolgt sein kann, etwa wenn der BR-Vorsitzende nach Verständigung von der Kündigungsabsicht sogleich oder - obgleich er sich im Ausland befindet - per Telefax innerhalb einer Minute zustimmt (vgl OGH 14. 4. 1999, 9 ObA 5/99x, ARD 5064/43/99; OGH 24. 1. 2001, 9 ObA 12/01g, ARD 5290/13/2002).

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