ArbVG: § 62 Z 1
Hat für einen Standort eine Betriebsratswahl stattgefunden, obwohl dieser nicht als Betrieb iSd § 34 Abs 1 ArbVG zu qualifizieren ist, und wurde diese Wahl nicht angefochten, endet die Tätigkeitsdauer des gewählten Betriebsrats grundsätzlich erst mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer.