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Ausgewählte arbeitsrechtliche Praxisfragen zum HinweisgeberInnenschutzgesetz

Thema - ArbeitsrechtMag. Wolfram Hitz/RAA Mag. Alexander Kaindl/RA Mag. Dr. Ursula RobertsARD 6846/6/2023 Heft 6846 v. 26.4.2023

Mit einiger Verspätung wurde nun auch in Österreich die Whistleblowing-Richtlinie11RL 2019/1937/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. in Form des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG)22BGBl I 2023/6, ausgegeben am 24. 2. 2023. in nationales Recht umgesetzt. Das HSchG ist am 25. 2. 2023 in Kraft getreten. Für die Einrichtung der internen und externen Meldestellen gilt für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern33In diesem Artikel wird im Sinne der besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, bei Personenbezeichnungen sowohl die männliche als auch die weibliche Form zu verwenden. Die männliche Form gilt für alle Geschlechter. noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten ab Inkrafttreten, somit bis 25. 8. 2023. Für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wird die Verpflichtung, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, erst am 17. 12. 2023 wirksam. Das neue Gesetz sorgt jedoch in der Praxis für eine Reihe von Fragen.44Vgl Lass-Könczöl, HinweisgeberInnenschutzgesetz - BGBl, ARD 6839/16/2023; Hitz, Die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie in Österreich - Wer ist betroffen und was bedeutet dies inhaltlich?, ARD 6766/5/2021; Schuschnigg, Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), SWK 2023, 436. Im nachfolgenden Beitrag sollen einige dieser offenen Punkte beantwortet werden.

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