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Kündigungsschutz nach dem BEinstG: Zeiten als Leiharbeiter für 4-Jahres-Frist nicht anzurechnen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6809/6/2022 Heft 6809 v. 4.8.2022

BEinstG: § 8 Abs 6 lit b

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