HbG: § 7 Abs 2, § 8
OLG Wien 13. 10. 2017, 10 Ra 77/17t
Im vorliegenden Fall war ua strittig, welche Entgeltbestandteile einer zu Unrecht entlassenen Hausbesorgerin (iSd Hausbesorgergesetzes) in die Bemessungsgrundlage der Beendigungsansprüche (Abfertigung Alt, Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen) miteinzubeziehen sind. Es ging dabei um den Materialkostenzuschlag, eine Lichtpauschale von € 3,30 sowie einen Zuschlag für den Verzicht auf die Dienstwohnung von € 98,10 monatlich.