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Fachkräfteverordnung 2018

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6582/1/2018 Heft 6582 v. 18.1.2018

Mit BGBl II 2017/377 wurde vom BMASK die Liste jener Mangelberufe neu kundgemacht, in denen Ausländer im Jahr 2018 als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Folgende Berufe wurden für das Jahr 2018 als Mangelberufe definiert: Schwarzdecker; Fräser; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; Dreher; Sonstige Techniker/innen für Starkstromtechnik; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung; Landmaschinenbauer; Diplomingenieure für Maschinenbau; Diplomingenieure für Starkstromtechnik; Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher; Diplomingenieure für Datenverarbeitung; Dachdecker; Techniker mit höherer Ausbildung soweit nicht anderweitig eingeordnet; Schweißer, Schneidbrenner; Sonstige Techniker für Maschinenbau; Elektroinstallateure, -monteure; Bautischler; Diplomingenieure für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik; Sonstige Schlosser; Betonbauer; Zimmerer; Sonstige Spengler; Platten-, Fliesenleger; Kraftfahrzeugmechaniker; Rohrinstallateure, -monteure; Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger, die ihre im Anerkennungsbescheid vorgeschriebene Ergänzungsausbildung bzw Ausgleichsmaßnahme bis Ende 2017 begonnen haben.

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