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Abgabenhinterziehung: Versuch - Vollendung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekARD 6581/15/2018 Heft 6581 v. 11.1.2018

FinStrG: § 33

OGH 11. 10. 2017, 13 Os 79/17t

Nach § 33 Abs 3 lit a zweiter Fall FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs 1 oder 2 bewirkt, wenn die bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruchs mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten.

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