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Dienstzeugnis: Hinweis auf Kündigung unzulässig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6581/9/2018 Heft 6581 v. 11.1.2018

AngG: § 39

ABGB: § 1163

Die Angabe in einem Dienstzeugnis, "das Dienstverhältnis wurde ... gekündigt", ist objektiv geeignet, dem Dienstnehmer die Erlangung eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu erschweren, und daher unzulässig. Angaben über die Art der Lösung des Dienstverhältnisses haben in einem Dienstzeugnis zu unterbleiben.

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