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KV-Abschluss für Beschäftigte in der IT-Branche

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6581/1/2018 Heft 6581 v. 11.1.2018

Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für die rund 50.000 Beschäftigten in der IT-Branche ab 1. 1. 2018 geeinigt. Die Mindestgrundgehälter werden um 2,6 % und die Ist-Gehaltssumme im Durchschnitt um 2,5 % angehoben. Lehrlingsentschädigungen und kollektivvertragliche Zulagen werden um jeweils 2,6 % erhöht. Im rahmenrechtlichen Teil kam es zu einer Neufassung der Praktikantenregelung, einer Verkürzung der Ruhezeiten bei Dienstreisen von 9 auf 8 Stunden sowie zum Abschluss einer Regelung betreffend Arbeit ausschließlich am Wochenende.

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