Info des BMF 4. 12. 2017, BMF-010206/0094-IV/9/2017
Mit Information des BMF vom 13. 5. 2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, hat das BMF zur Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten iZm dem GrEStG idF des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015 Stellung genommen. In der Ergänzungsinformation werden Fragestellungen beantwortet, die sich seit diesem Zeitpunkt ergeben und über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung haben.