AngG: § 27 Z 1
OGH 27. 9. 2017, 9 ObA 113/17h
Im vorliegenden Fall forderte der Geschäftsführer der beklagten Arbeitgeber-GmbH in der Nacht vom 8. auf den 9. 2. 2016 in einer zweifelhaften Situation den im Lokal anwesenden Betriebsleiter auf, die Schlüssel zu den Betriebsräumlichkeiten zurückzugeben. Zuvor äußerte er gegenüber dem Betriebsleiter mehrfach, dass "es nicht mehr gehe". Der Betriebsleiter folgte dieser Aufforderung nicht und verließ das Lokal, ohne den Schlüssel abzugeben - diesen gab er erst am nächsten Tag ab. Der Arbeitgeber vertritt die Ansicht, dass der Betriebsleiter den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht hat.