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Karlovsky, Die Haftung der Muttergesellschaft für Abgabenschulden der Tochtergesellschaft aufgrund "faktischer" Einflussnahme, ÖStZ 2017/770, 535

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6579/23/2017 Heft 6579 v. 21.12.2017

Leitungsorgane untergeordneter Konzerngesellschaften müssen sich mitunter dem Willen der Muttergesellschaft beugen. Dies wirft die Frage auf, inwieweit Einflussnahmen, die dazu führen, dass Tochtergesellschaften ihre abgabenrechtlichen Pflichten verletzen, eine Haftung der Muttergesellschaft auslösen können. Im an die Leitungsfunktion anknüpfenden Haftungsregime des § 9 BAO kam es in der Vergangenheit immer wieder zu unbefriedigenden Ergebnissen, wenn der faktisch die Geschäftsführung Ausübende nicht zur Verantwortung gezogen werden konnte und als Haftungspflichtiger der formell bestellte "Strohmann" verblieb. Aus diesem Grund wurde mit § 9a BAO eine Haftungsbestimmung geschaffen, die nicht auf die rechtliche Befähigung des Einflussnehmenden, sondern sein faktisches Tätigwerden abstellt. Der Beitrag geht nun ua der Frage nach, welche Rolle § 9a BAO in Hinkunft in Konzernsachverhalten spielen könnte.

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