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BMF: Inländische Betriebsstätte durch Home Office?

Aus den BehördenFinanzministeriumBearbeiterin: Barbara TumaARD 6579/20/2017 Heft 6579 v. 21.12.2017

BMF 6. 11. 2017, BMF-010221/0333-IV/8/2017; EAS 3392

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