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Auflösungsabgabe 2018

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6579/1/2017 Heft 6579 v. 21.12.2017

Mit BGBl II 2017/364 wurde die Höhe der Auflösungsabgabe gemäß § 2b AMPFG für das Jahr 2018 wie erwartet mit € 128,- festgesetzt (bisher: € 124,-).

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