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Versehrtenrente - nachträgliche Neueinschätzung der MdE durch Sachverständigen

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6578/10/2017 Heft 6578 v. 14.12.2017

ASVG: § 101

VwGH 13. 9. 2017, Ra 2016/08/0174

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt erkannte dem Revisionswerber für die Folgen eines Arbeitsunfalls vom 28. 7. 2005 zunächst eine vorläufige Versehrtenrente in der Höhe von 25 % der Vollrente und ab 1. 6. 2007 eine Dauerrente in selber Höhe zu. Die Bescheide erwuchsen in Rechtskraft.

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