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Zu Unrecht gewährtes Pflegegeld: Entziehung bei Besserung des Gesundheitszustandes

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6578/9/2017 Heft 6578 v. 14.12.2017

BPGG: § 9 Abs 4

OGH 13. 9. 2017, 10 ObS 78/17v

Die 2014 geborene Klägerin bezog ab 1. 5. 2015 Pflegegeld der Stufe 1, das mit Bescheid vom 2. 8. 2016 entzogen wurde. Diese Entziehung ist (unstrittig) nach § 9 Abs 4 BPGG zu beurteilen.

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