KV-ausländische Luftverkehrsgesellschaften: Anhang 1
OLG Wien 23. 6. 2017, 7 Ra 53/17s
Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Zahlung von € 25.471,70 mit dem Argument, dass sie unrichtig eingestuft worden sei. Ihre Entlohnung erfolgte nach der Verwendungsgruppe 6 des Kollektivvertrages für ausländische Luftverkehrsgesellschaften, richtig hätte sie aber in die Verwendungsgruppe 7 eingestuft werden müssen.