EStG: § 16
BFG (Senat) 29. 8. 2017, RV/3100563/2015
Wird von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort eine Wohnung angemietet und darin (erstmalig) ein eigener Hausstand gegründet und entspricht diese Wohnung den Wohnbedürfnissen, ist es dem Steuerpflichtigen nach einer gewissen Übergangszeit zumutbar, seinen (weiteren) Wohnsitz im Haus der Eltern aufzugeben. Dies gilt auch dann, wenn die Möglichkeit der vorzeitigen Abberufung des Steuerpflichtigen gegeben ist, aber jegliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass er in diesem Fall (gerade) mit einem Einsatz im Einzugsbereich der elterlichen Wohnung rechnen könnte, insbesondere wenn nicht zu erkennen ist, dass es im Falle der vorzeitigen Abberufung oder der plangemäßen Beendigung der Tätigkeit nicht möglich sein sollte, (allenfalls) erneut im Haus seiner Eltern eine Wohnung zu nehmen (vgl VwGH 24. 9. 2007, 2006/15/0024, ARD 5818/12/2007).