EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d
Bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer führt die Schwierigkeit der Abgrenzung zu den Kosten der privaten Lebensführung dazu, dass Gesichtspunkte der Notwendigkeit des Aufwands als Indiz für dessen berufliche Veranlassung gewertet werden. Das Kriterium der Notwendigkeit ist dabei in zwei unterschiedlichen Ausprägungen zu beachten: