Wie ein Rundruf der Austria Presse Agentur (APA) ergeben hat, werden die Bundesländer ihre neue Steuerautonomie bei der Wohnbauförderung (siehe dazu ARD 6539/3/2017 und ARD 6571/18/2017) vorerst nicht nutzen, sondern den Wohnbauförderungsbeitrag für 2018 unverändert lassen. Dieser beträgt daher auch 2018 weiterhin 1 % der SV-Bemessungsgrundlage (je 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber).