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Gerhartl, Bring Your Own Device, RdW 2017/511, 698

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6576/20/2017 Heft 6576 v. 30.11.2017

Bring Your Own Device (kurz BYOD) ist die Bezeichnung für die Integration privater mobiler Endgeräte wie Laptops, Tablets oder Smartphones in die Netzwerke von Unternehmen. Der Beitrag widmet sich dabei auftretenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen, ua über die möglichen Inhalte einer Nutzungsvereinbarung und die Rechtsfolgen einer unzulässigen Nutzung, über die wichtige Frage der Kostentragung und zulässige Kontrollmaßnahmen des Arbeitnehmers. Ebenso behandelt wird das Thema Haftung und Schadenersatz, wenn durch die betriebliche Verwendung ein Schaden am arbeitnehmereigenen Gerät entsteht.

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