ABGB: § 914 f
OLG Wien 24. 5. 2017, 9 Ra 34/17m
Am 28. 10. 2013 schrieb der Kläger an seine Vorgesetzte, die auch vertretungsbefugtes Organ des Arbeitgebers war, er wolle sie nach langer reiflicher Überlegung um eine einvernehmliche Auflösung seines Dienstvertrages zum 1. 3. 2014 bitten. Aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen wolle er "seine Kündigung einreichen". Er hoffe, "man einige sich einvernehmlich". Bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses werde er weiterhin seine Arbeit gründlich verrichten und sein Bestes geben.