Mit Verordnung des BMASK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 mit 1,016 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2016 bis Juli 2017; BGBl II 2017/327).
Mit Verordnung des BMASK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 mit 1,016 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2016 bis Juli 2017; BGBl II 2017/327).