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Anpassungsfaktor für 2018

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6576/3/2017 Heft 6576 v. 30.11.2017

Mit Verordnung des BMASK wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2018 mit 1,016 festgesetzt (dies entspricht der durchschnittlichen Inflationsrate von August 2016 bis Juli 2017; BGBl II 2017/327).

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