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Nachträgliche Selbstversicherung in der PV für Schul- und Studienzeiten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6539/14/2017 Heft 6539 v. 9.3.2017

ASVG: §§ 18, 227

Die nachträgliche Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung nach § 18 ASVG ist erst für Zeiten ab dem 1. 1. 2005 möglich. Für davor liegende Zeiträume kommt ein Nachkauf von Schul- und Studienzeiten nur nach der Ersatzzeitenregelung des § 227 ASVG in Betracht.

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