ABGB: § 1295
OGH 29. 11. 2016, 9 ObA 141/16z
Der Kläger geriet in der Werkshalle mit seinem rechten Fuß unter den von einem Arbeitskollegen gelenkten rückwärts fahrenden Elektrogabelstapler und wurde schwer verletzt. Der nun beklagte Arbeitskollege hatte ordnungsgemäß nach hinten geblickt. Nach Ansicht des Klägers wäre der Arbeitsunfall aber bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 bis 1,5 km/h anstatt der tatsächlichen und im Arbeitsleben typischen Fahrgeschwindigkeit von 3 bis 4 km/h nicht passiert.