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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren

Neue VorschriftenARD 6362/2/2013 Heft 6362 v. 18.10.2013

BGBl II 2013/301, ausgegeben am 15. 10. 2013

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministration ab 1. 10. 2013 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 507,10, im 2. Lehrjahr € 663,- und im 3. Lehrjahr € 928,10.

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