VwGH 26. 6. 2012, 2010/09/0181
§ 28 AuslBG, § 10 Abs 3, § 13 AVG - Die berufsmäßige Vertretung eines Arbeitgebers durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH in einer Verwaltungsstrafangelegenheit wegen Übertretung des AuslBG (hier: Erhebung der Berufung „Namens und Auftrags unseres Mandanten“) ist nicht mit § 10 Abs 3 AVG vereinbar und daher unzulässig.