vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BEinstG: Berechnung der Dienstnehmeranzahl für Ausgleichstaxe

ArbeitsrechtARD 6202/5/2012 Heft 6202 v. 24.1.2012

§ 4 Abs 1, § 9 BEinstG, § 21c RAO - Der Berechnung der für die Pflichtzahl und die Ausgleichstaxe nach dem BEinstG maßgeblichen Gesamtzahl der Dienstnehmer eines Unternehmens kann nicht zwingend die von der Gebietskrankenkasse auf dem Dienstnehmerkonto des Unternehmens angeführte Personenzahl zugrunde gelegt werden. Die zur Sozialversicherung gemeldeten Personen sind vielmehr nur dann in die Berechnung der Ausgleichstaxe einzubeziehen, wenn sie in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit iSd § 4 Abs 1 lit a BEinstG beschäftigt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte