§ 107 Abs 1 ASVG - Ungeachtet der rechtlichen Frage, inwieweit eine geringfügige Beschäftigung den Bezug von Krankengeld überhaupt ausschließt, kann ohne besondere Belehrung von einem juristischen Laien nicht erwartet werden, dass er die - allenfalls bestehende - Ungebührlichkeit eines Krankengeldbezugs bei gleichzeitiger Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erkennt, zumal auch die entsprechenden Bestimmungen des ASVG keinen diesbezüglichen Ausschluss- oder Ruhenstatbestand vorsehen. Wird dem Versicherten daher trotz weiter ausgeübter geringfügiger Beschäftigung Krankengeld ausbezahlt, ist er nicht zur Rückzahlung verpflichtet.