vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfechtung einer Kündigung durch BR wegen Rechtsunwirksamkeit und Sozialwidrigkeit

ArbeitsrechtARD 6201/1/2012 Heft 6201 v. 20.1.2012

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung behauptet (hier: wegen Nichteinhaltung der als Betriebsvereinbarung geltenden betrieblichen Disziplinarordnung), ist ein Begehren auf Feststellung des aufrechten Bestands des Arbeitsverhältnisses zu erheben. Dazu ist der BR jedoch nur im Rahmen seines Klagerechts nach § 54 Abs 1 ASGG legitimiert, jedoch nicht, wenn es nur um einen einzigen Arbeitnehmer geht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte