DGservice NÖGKK, NÖDIS 12/2011
An die NÖ GKK wurde die Anfrage gerichtet, ob man in einem Betrieb für Frauen, die das maßgebliche Mindestalter für eine Alterspension erreichen und für die niedrigere Beitragssätze abzurechnen sind, nunmehr für jede ältere Arbeitnehmerin im Betrieb individuell den frühestmöglichen Pensionsantritt ermitteln muss, um festzustellen, ab wann die begünstigte Beitragsgruppe zu verwenden ist.

