Erlass des BMF vom 28. 9. 2011, BMF-010219/0225-VI/4/2011
Von einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wird eine technisch funktionstüchtige Ölheizung auf eine Gasheizung umgestellt. Die Umstellung erfolgt insbesondere deshalb, weil die Anlage aufgrund des schlechten Wirkungsgrades und der hohen Wartungskosten nicht mehr wirtschaftlich ist.

