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Pensionsabfindungen: Grenzbetrag 2012

Neue VorschriftenARD 6184/5/2011 Heft 6184 v. 8.11.2011

Homepage der Finanzmarktaufsicht 28. 10. 2011

→ Kundmachung im AÖF bleibt abzuwarten

Ab 1. 1. 2012 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 11.100,- (bisher: € 10.800,-).

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