Amtl Verlautbarung Nr 265/2011 vom 1. 11. 2011
Mit der 1. Änderung der Satzung 2011 der Wiener Gebietskrankenkasse wird mit 7. 11. 2011 die Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten (Wahlärzten) und in einer privaten Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird, neu festgesetzt. (www.avsv.at )

